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Infos / FAQs

Welche Kosten entstehen für Sie?

Gesetzlich versicherte Patienten sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der Zuzahlung befreit. Dies gilt auch für Patienten, die von ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung erhalten haben.

Ab dem 18. Lebensjahr wird eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Rezeptkosten und die Rezeptgebühr von 10,- € fällig.

Mit privat versicherten Patienten vereinbaren wir ein Behandlungshonorar, das Sie als Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Wie bekomme ich eine Verordnung für Ergotherapie?

Sie möchten eine ergotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen? Dann wenden Sie sich an Ihren Hausarzt. Er kann am besten beurteilen, ob Ergotherapie das richtige Heilmittel für Sie ist. Je nach Krankheitsbild stellen unter anderem Kliniken, Hausärzte, Kinder- und Jugendärzte, Orthopäden, Rheumatologen und Chirurgen Heilmittelverordnungen für Ergotherapie aus. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem behandelnden Haus- oder Facharzt (z.B. Neurologen, Orthopäden oder Kinderarzt), ob eine Behandlung für Sie in Frage kommt.

Sofern die Behandlung in unserer Praxis aufgrund fehlender Mobilität eingeschränkt ist, kann diese nach entsprechender Verordnung des Arztes im Rahmen eines Hausbesuches durchgeführt werden.

Wie lange dauert eine ergotherapeutische Behandlung?

Die Dauer richtet sich nach der Maßnahme, die Ihr Arzt nach dem Katalog der Heilmittelrichtlinien verordnet hat. In der Regel wählt er zwischen folgenden Maßnahmen:

  • Motorisch-funktionelle Therapie: 30 Minuten
  • Hirnleistungstraining: 30 Minuten
  • sensomotorisch-perzeptive Therapie: 45 Minuten
  • Psychisch-funktionelle Therapie: 60 Minuten

Was muss ich zur ersten Behandlung mitbringen?

  • Verordnung für die Ergotherapie
  • Gesundheitskarte
  • aktuelle Arztberichte (falls vorhanden)

Besonderheiten für Privatversicherte

Privatrezepte sehen oft anders aus als Rezepte/ärztliche Verordnungen für Kassenpatienten. Im Gegensatz zu Kassenrezepten gibt es bei Privatversicherten keine Fristen, innerhalb derer die Therapie nach Ausstellung des Rezeptes begonnen werden muss.

Die Kosten richten sich nach der Diagnose und der Gesamtdauer der Therapie.